Sonderurlaub – Wofür gibt es extra freie Tage?
Sonderurlaub könnt ihr nehmen, wenn bei euch eine Ausnahmesituation vorliegt. Schöne, aber auch unschöne Ereignisse im Leben eines Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin können deren Alltag ganz schön durcheinanderbringen und dazu führen, dass ein konzentriertes Arbeiten nicht mehr möglich ist. Durch den Sonderurlaub können Betroffene abschalten und etwas durchatmen, um danach wieder produktiver sowie motivierter Arbeiten zu können.
Was sagt das Gesetz?
Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Sonderurlaub stellt § 616 BGB dar. Darin heißt es, dass ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei einer vorübergehenden Verhinderung ohne eignes Verschulden ein Recht auf Sonderurlaub hat. Jedoch werden in dem Paragrafen weder die Dauer noch die Gründe für Sonderurlaub genannt, sodass die Unternehmen eigene Regelungen (die mit dem Gesetzt vereinbar sind) in den Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen bestimmen können.
Gute Gründe für Sonderurlaub
Sonderurlaub wird in der Regel für folgende Ergebnisse gewährt:
- Geburt des eigenen Kindes – 1 Tag (Diese Regelung gilt nur für den Vater, da sich die Mutter ohnehin im gesetzlichen Mutterschutz befindet.)
- Tod eines Verwandten ersten Grades – 2 Tage
- Eigene Hochzeit – 1 Tag
- Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründen – 1 Tag
- 25-jähriges und 40-jähriges Arbeitsjubiläum – 1 Tag
- Pflege eines schwer erkrankten im Haushalt lebenden Angehörigen – 1 Tag
- Pflege des eigenen, schwer erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – bis zu 4 Tagen
- Zwingende ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann – Dauer ergibt sich aus An- und Abfahrtszeiten plus Behandlung
Sonderurlaub? Nicht in allen Fällen
Nicht immer stehen euch zusätzliche freie Zeit in Form von Sonderurlaub auf der Arbeit zu. In der Regel gibt es nämlich keinen Sonderurlaub für:
- Einschulung des eigenen Kindes
- Abitur- und Studienabschlussfeier des eigenen Kindes
- Hochzeiten und Beerdigungen von Freunden oder Verwandte zweiten/dritten Grades
- Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen. Ausnahmen: Tätigkeiten für die Freiwillige Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk.
- Kandidaturen für öffentliche Ämter
Wofür und wie lange euer Arbeitgeber Sonderurlaub gewährt, könnt ihr in eurem Arbeitsvertrag sowie in den Betriebsvereinbarungen nachlesen oder ihr fragt einfach bei eurem Chef bzw. Chefin nach, ob ein Sonderurlaubstag drin ist.