Kennzeichnungspflichten
Entsorgung von Elektro- Altgeräten
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden können/müssen vom Konsumenten getrennt abgegeben werden.
Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen.
Das Symbol für getrennt zu erfassende Elektro und Elektronik Altgeräte stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar