Wissenswertes über Arbeitsschutz und Arbeitsunfälle
Es ist schneller passiert als man gucken kann, ein frisch gewischter Boden, ein wackliges Regal oder eine Vase fällt runter und der Fuß ist gebrochen. Arbeitsunfälle passieren immer noch tagtäglich, doch viele wissen nicht ob der Unfall nun ein Arbeitsunfall war oder was die Betreffenden in dem Falle machen müssen.
Darum haben wir ein paar hilfreiche Infos zu dem Thema Arbeitsunfälle und Arbeitsschutz für euch.
Was genau ist ein Arbeitsunfall?
Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich im Grunde genommen um einen Unfall, der einer versicherten Person während einer versicherten Tätigkeit zugestoßen ist. Dies gilt auch für (offizielle) Betriebsausflüge, Betriebssport und Geschäftsreisen. Auch, wenn ihr euch auf den Weg zur Toilette den Knöchel umknickt, gilt dieses schon als Arbeitsunfall. Ebenfalls werden Wegunfälle als Arbeitsunfälle angesehen. D.h. wenn ihr euch auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall habt, gilt dieses als Arbeitsunfall. Aber Achtung, sobald ihr einen Umweg fahrt oder kurz Einkaufen geht, zählt es nicht mehr als Wegunfall! Auch während der Raucherpause gilt der Versicherungsschutz nicht, da rauchen als ein Privatvergnügen gilt. Auch der Weg zum Bäcker oder zum Supermarkt in der Mittagspause wird als Privatfahrt gewertet und ist somit nicht über den Arbeitgeber versichert. Auch ein Arbeitsunfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss wird nicht anerkannt, da der Mitarbeiter in diesem Zustand arbeitsunfähig war. Jedoch ist das Einstufen eines Arbeitsunfalles um einiges komplizierter, als es zuerst den Anschein macht, denn wenn man zum Beispiel einen Herzinfarkt auf der Arbeit erleidet, ist dieses kein Arbeitsunfall, da es keine äußerlichen Einwirkungen gibt. Aus diesem Grund ist es wichtig einen Arbeitsunfall genau zu untersuchen und diesen richtig zu melden.
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Sobad ihr selbst einen Arbeitsunfall habt, ist es sehr wichtig, dass ihr ärztlich versorgt werdet. Jedoch reicht ein Besuch beim Hausarzt nicht aus! Ihr solltet so schnell wie möglich einen Durchgangsarzt aufsuchen, bei schweren Verletzungen müsst ihr natürlich ins Krankenhaus. Diese Ärzte sind gegenüber der Berufsgenossenschaft für die Behandlung von Berufsunfällen qualifiziert, außerdem ist die Lohnfortzahlung und der Versicherungsschutz in diesem Fall gesichert. Außerdem solltet ihr sicherstellen, dass euer Arbeitgeber den Unfall der Berufsgenossenschaft meldet, wenn ihr dadurch mehr als drei Tage arbeitsunfähig seid. Nur dann tritt die Betreuung der Berufsgenossenschaft ein, also achtet darauf, dass euer Arbeitgeber der Meldepflicht nachkommt.
Wie lassen sich Arbeitsunfälle vermeiden?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefahrenstellen festzustellen und diese erkennbar zu machen. Auch bei Mängeln muss euer Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Falls Gefahren oder Mängel nicht behoben werden konnten, so muss entsprechende Schutzkleidung den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Wenn es zu so einem Fall kommt, seid jedoch auch ihr dazu verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu tragen. Denn solltet ihr die Schutzkleidung während eines Unfalls mal nicht tragen, so ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet für den Schaden zu haften.
Wer zahlt im Falle eines Arbeitsunfalls?
Für die Sicherheit der Mitarbeiter ist natürlich der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber nebe n den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung eine sogenannte Zwangsversicherung für die Mitarbeiter. Somit seid ihr und eure Kollegen gegen Forderungen und selbst Verschuldung von Unfällen geschützt. Im Falle eines Unfalls zahlt dafür bei euch die Unfallversicherung; der Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft.
Den Arbeitsunfall melden
Wenn der Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wird, müssen alle Angaben exakt und wahrheitsgemäß geschildert werden.
Die wichtigsten Angaben sind:
- Wo und wann ist der Unfall passiert?
- Wie hat sich der Unfall zugetragen?
- Wer wurde verletzt?
- Welche Verletzungen hat das Opfer davongetragen?
- Wann und von wem wurde Erste Hilfe geleistet?
- Welche Erste Hilfe Maßnahmen wurden durchgeführt?
- Gab es Zeugen, wenn ja welche?
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