Das Arbeitszeugnis
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin eines Unternehmens hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis bescheinigt nicht nur, dass man für einen bestimmten Zeitraum bei einem Unternehmen tätig war, sondern auch welche Tätigkeiten übernommen und welche Leistungen erbracht wurden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen für Arbeitnehmer.
Nach der Kündigung
Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht immer der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und zwar ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung überbracht wurde. Um das Arbeitszeugnis zu erhalten steht ihr als Arbeitnehmer in der Holschuld. Das bedeutet, dass ihr euren Chef aktiv auf ein Arbeitszeugnis ansprechen müsst. Wir empfehlen euch, dieses aus Beweisgründen schriftlich zu tun.
Das Zwischenzeugnis
Ebenfalls habt ihr das Recht, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Ein Anspruch darauf habt ihr jedoch nur, wenn folgende Gründe vorliegen:
- eine neue Aufgabe im Betrieb
- der Wechsel des Vorgesetzten
- die Bewerbung auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens
- der Nachweis für eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein Studium
- der Ablauf er Probezeit
Zwei Arten von Zeugnissen
Wenn ihr euch ein Arbeitszeugnis ausstellen lasst, so könnt ihr unterscheiden zwischen folgenden Arten:
- einfaches Zeugnis
- qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis enthält alle relevanten Daten zum Beschäftigungsverhältnis und zum Aufgabenfeld des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Daten zum Beschäftigungsverhältnis und des Tätigkeitsfeldes auch eine Leistungs- und Kompetenzbewertung. Jedoch kann ein Unternehmen eine Bewertung erst ausstellen, wenn der Mitarbeiter mindestens 6 bis 8 Wochen im Betrieb tätig war. Außerdem gilt für das qualifizierte Arbeitszeugnis eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Betrieb nicht mehr dazu verpflichtet, dieses Zeugnis auszustellen.