Büros zu Zeiten von Corona
Viele Kollegen kommen aus dem Homeoffice ins Büro zurück. Manchmal auch im Wechsel mit anderen Kollegen und weiteren Tagen im Homeoffice, damit die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeiter jedoch den Schutz und die Sicherheit auch am Arbeitsplatz bieten und optimieren daher die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, damit auch eine größere Anzahl von Angestellten sich zeitgleich im Büro aufhalten dürfen. Wie sieht es bei euch aus?
Seit dem 20. August 2020 gelten die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln, welche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verabschiedet wurde. Die Regeln enthalten konkrete Maßnahmen für die Abtrennung der Arbeitsplätze und Einhaltung der Infektionsschutzregeln in euren Büros.
Wir erläutern euch nun die wichtigsten Maßnahmen für euch:
Technische Maßnahmen
Durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln wird die Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Büros erleichtert und der Übertragung von Krankheiten vorgebeugt. Die Regeln besagen, dass eine Abtrennung zwischen zwei Arbeitsplätzen oder zwischen Arbeitsplatz und Kunde bestehen muss. Insbesondere, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann und eine Gefahr der Virenübertragung besteht. Auch weisen die Arbeitsschutzmaßnahmen darauf hin, dass die technischen Maßnahmen, wie Abstand einhalten und Stellwände aufbauen, umgesetzt werden müssen, bevor die organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Tragen kommen.
Abstands- und Schutzvorrichtungen
Die Arbeitsschutzregeln sind auf durch das Coronavirus verursachte Lage ausgerichtet und daher zeitlich befristet. Die Regeln können laut den im §5 des Infektionsschutzgesetzes festgehaltenen Bestimmungen jederzeit aufgehoben bzw. angepasst werden. Daher wurden auf Basis der Arbeitsschutzregeln für die Gestaltung der Büroarbeitsplätze folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Sollte aus betrieblichen Gründen zwischen den Arbeitsplätzen kein Abstand von min. 1,5 m eingehalten werden können, so sind als technische Maßnahmen Trennwände zwischen den Arbeitsplätzen zu installieren. Eine Empfehlung von uns: Nutzt eine transparente Wand, so ist der Sichtkontakt vor allem zum Kunden noch gegeben und die Lichteinstrahlung durchs Fenster wird nicht unterbrochen.
- Auch bei gegenüberliegenden Schreibtischen muss ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Mitarbeitern gewährleistet sein. Ist dieses nicht der Fall, so empfehlen wir eine Trennwand zwischen den gegenüberliegenden Arbeitsplätzen, damit der Schutz sichergestellt ist. Zu beachten hierbei ist, dass ein Abstand von 1,5 m über dem Boden eingehalten werden muss. Bei Steharbeitsplätze und an Empfangstheken wird ein Abstand von 2 m über dem Boden vorgeschrieben.
- Ebenfalls muss zwischen benachbarten Schreibtischen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Ein Standard-Arbeitsplatz hat eine Tiefe von mindestens 1,6 m. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, bei der die Arbeitsplatte nur eine Tiefe von 1,2 m besitzt. Diese Arbeitsplätze sollten durch Trennwände die Mitarbeiter vor Infektionen und Viren schützen.
- Ebenfalls wird empfohlen, dass seitliche Abgrenzungen zu Wegeflächen installiert werden sollen. Dabei sollte die Trennwand auf 2 m Höhe angebracht werden. So werden nicht nur die eigenen Mitarbeiter und Kollegen geschützt, sondern auch die Kunden und Lieferanten.
Bei der Einrichtung und Installation der Trennwände solltet ihr darauf achten, dass diese standsicher sind und nicht umfallen können, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Außerdem wird empfohlen regelmäßig das Fenster im Büro zu öffnen, um eine ausreichende Luftzirkulation sicher zu stellen.
Ebenfalls sollten die regelmäßige Handhygiene sowie die Desinfektion von oft genutzten Flächen beachtet und von den Mitarbeitern umgesetzt werden. Selbstverständlich sollten die allgemeinen Verhaltensregeln gleichermaßen Beachtung finden und eingehalten werden.
Homeoffice unterstützen
Eine weitere Empfehlung ist die Einhaltung und Weiterführung der Arbeit im Homeoffice, damit die Anzahl der Mitarbeiter in den Büros reduziert wird. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales müssen aber auch im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten die Arbeitsschutzregeln beachtet werden. Daher muss euer Arbeitgeber auch diese Arbeitsplätze durch eine Gefährdungsbeurteilung erfassen und eine langfristige Struktur im Blick haben.
Das Coronavirus wird unser Arbeitsleben noch einige Monate beeinflussen.
Gerne unterstützen wir euch bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Egal ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz, wir finden den richtigen Schutz für euch! Sprecht uns einfach an.